Spendenbescheinigung
Da wir als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sind, können Sie Ihre Beiträge und Spenden an uns in Ihrer Einkommensteuererklärung
gem. § 10 b EStG als Sonderausgaben geltend machen.
Bei Beträgen unter 200 Euro reicht der Überweisungsbeleg des Kreditinstituts.
Bei Beträgen über 200 Euro erhalten Sie von uns selbstverständlich die für das Finanzamt benötigte Zuwendungsbestätigung.